Verfahren und Pflichten EU-Verordnung 2024/573
VERORDNUNG (EU) 2024/573 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
Verordnung (EU) Nr. 2024/573, Artikel 11, Absatz 7, legt fest:
Nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die mit in Anhang I und in Anhang II Gruppe 1 aufgeführten
fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, dürfen nur dann an Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht
wird, dass die Installation von einem nach Artikel 10 zertifizierten Unternehmen ausgeführt wird.
Unter diesem Link können Sie die vollständige Regelung einsehen: Klicken Sie hier
DIE KLIMAANLAGE MUSS UNBEDINGT VON EINEM ZERTIFIZIERTEN TECHNIKER INSTALLIERT WERDEN
Sobald die Klimaanlage installiert ist, müssen Sie uns innerhalb von 30 Tagen ab dem Installationsdatum eine Kopie der Konformitätsbescheinigung per E-Mail zusenden.
Zur Bearbeitung einer Bestellung benötigen wir den Nachweis, dass eine Vereinbarung mit einem Unternehmen oder Installateur mit F-GAS-Zertifizierung getroffen wurde. Dazu ist es notwendig, dass Sie uns den Kostenvoranschlag, den Installationsvertrag oder Ähnliches zusenden, der bescheinigt, dass eine autorisierte Person die Installation durchführt.
Wir verstehen, dass bei Online-Käufen die Lieferzeiten nicht immer präzise sind und daher eine größere Flexibilität erforderlich ist. Falls Ihr Installateur den Kostenvoranschlag noch nicht ausgestellt hat oder kein Firmenvertrag vorliegt, haben wir ein faxähnliches Modell erstellt, das ausgefüllt und vor allem von beiden unterschrieben werden muss, um das Formular herunterzuladen. Klicken Sie hier
ACHTUNG: Ohne die erforderlichen Elemente kann die Bestellung nicht bestätigt oder versendet werden.
Für eine schnellere Bearbeitungszeit empfehlen wir den Versand per E-Mail.
Es ist weiterhin möglich, die Klimaanlage selbst zu installieren,
aber zumindest die Inbetriebnahme sollte man von einem Fachmann durchführen lassen
durch einen Handwerker, einen Installateur oder ein Unternehmen im Besitz
ein F-GAS-Zertifikat für den Umgang mit Kältemitteln.